65.3 November ist Kirchenaustrittsmonat

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Wer nächstes Jahr keine Kirchensteuer zahlen will, muss dieses Jahr noch seinen Kirchenaustritt erklären – selbst, wenn er erst Ende nächsten Jahres Einkommen erzielt. Denn die Kirchensteuer wird auf das Jahreseinkommen berechnet. Das betrifft auch glaubensverschiedene Ehen, bei denen nur ein Partner Kirchenmitglied ist.

(Aufgenommen am 29.10.2017 mit Matthias und Christian.)

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Ein Live-Mitschnitt von Folge 65 ist unter http://mixlr.com/ketzerpodcast/showreel/ verfügbar. Oder hier.

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6 Antworten to “65.3 November ist Kirchenaustrittsmonat”

  1. Fabian Hoemcke Says:

    Mag mir jemand nochmal erklären, wieso der Stress mit dem Kirchenaustritt?

    Fall A: Ich habe bereits ein Einkommen.
    Da ist es doch egal ob ich nun in diesem oder nächsten Jahr austrete. Oder?
    Spielt es eigentlich eine Rolle ob ich im Januar oder im Oktober austrete, abgesehen davon, dass ich im ersten Fall früher aufhöre Kirchensteuern zu zahlen?

    Fall B: Ich beziehe voraussichtlich ab Juli nächstes Jahr Gehalt.
    Was passiert, wenn ich zum März meinen Austritt erkläre?
    Ihr sagt immer, dass das gesamte Jahreseinkommen zugrunde gelegt wird, nicht aber, was es heißt.
    Muss ich dann ab Juli bis Dezember stur meine Kirchensteuern nach bezahlen? Woher sonst soll man im Februar wissen, wie viel ich im Laufe des Jahren einnehmen werde?
    Das verfahren ist mir leider absolut unklar. Sorry.

    Gruß und Danke
    Fabian

    • Skydaddy Says:

      Die Kirchensteuer ist letztlich auf das Jahreseinkommen zu zahlen, egal, in welchen Monaten das Einkommen angefallen ist. Tritt jemand während eines Jahres ein oder aus, ist für jeden Monat, in dem man kirchensteuerpflichtig war, 1 Sechstel der kompletten Kirchensteuer zu zahlen. Je nach Bundesland endet de Kirchensteuerpflicht mit dem Ende des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde, oder mit dem Ende des darauf folgenden Monats.

      Man zahlt also für jeden Monat, den man eher austritt, weniger Kirchensteuer.

      Wenn jemand im März den Kirchenaustritt erklärt und die Kirchensteuerpflicht endet Ende März, dann muss der Betreffende 3/12 (drei Zwölftel) der Kirchensteuer zahlen, die normalerweise auf das Jahreseinkommen fällig sind. Der Arbeitgeber wird die Kirchensteuer ab Juli vermutlich nicht einbehalten, weil man ja mittlerweile nicht mehr kirchensteuerpflichtig ist. Aber beim Lohnsteuerjahresausgleich wird die Kirchensteuer berechnet – eben anteilig.

      Gerade weil Du vorher nicht weißt, wie viel Du im kommenden Jahr verdienst bzw. versteuern musst, ist es ja so wichtig, DIESES JAHR noch den Kirchenaustritt zu erklären. Versäumst Du das und hast im Laufe des Jahres irgendwann zu versteuerndes Einkommen, ist auf jeden Fall Kirchensteuer fällig, und das lässt sich dann auch nicht mehr ändern.

      • Fabian Hoemcke Says:

        Ach so!
        Also am Ende des jahres wird nochmal gegengerechnet.
        So ähnlich also wie bei der Nebenkostenabrechnung. 😉

        Dann kann also nochmal das große Erwachen kommen.
        Wie bei den Nebenkosten. xD

        Danke
        Fabian

  2. Skydaddy Says:

    Das müsste übrigens auch für Kapitalerträge gelten. Falls man z.B. im Laufe des Jahres Wertpapiere erbt.

  3. Ichizaa Says:

    Dieses Jahr endlich raus aus der Statistik. Und ihr seid Mitschuld. Wie kommt ihr damit moralisch klar 😉

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