Laptop und Lederhose ja, Kreuz, Kopftuch und Kippa nein: In einer Entscheidung vom 14. März 2019 bestätigte der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen. — Es versteht sich von selbst, dass es in dem betreffenden Fall nicht um ein Kreuz oder eine Kippa ging, sondern um ein Kopftuch.
Aufgenommen am 31.03.2019 mit Christian und Jan.
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