
Die selbsternannte „Scharia-Polizei“ sorgt für Aufregung. Ein Verbot wird gefordert. Aber: Wie soll ein Verbot gestaltet sein, dass die „Scharia-Polizei“ verbietet, aber die uniformierte Heilsarmee – die sich ebenfalls in Kneipen und Rotlichtvierteln rumtreibt und versucht, Menschen vom Alkohol und anderen Lastern abzubringen – erlaubt? Wo soll der Unterschied sein zwischen „Scharia-Polizisten“, die Leute nötigen, und religiösen Abtreibungsgegnern, die vor Kliniken und Beratungsstellen aufdringliche „Gehsteigberatung“ betreiben? Und wie unterscheidet sich eigentlich eine islamische „Scharia Controlled Zone“ mit Scharia-Polizei von staatlich verordneten christlichen „stillen Feiertagen“ mit Tanzverbot, Verbot von Filmvorführungen und selbst Schachturnieren?
Saudi-Arabien: Twitter-Aufstand gegen die Moralpolizei