Der HVD Niedersachsen zieht seine Mitgliedsbeiträge ab 2019 als Verbandsteuer ein. Dadurch erspart er seinen Mitgliedern das “besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe”. Darüber hinaus zeigt er, dass die Kirchen- und Verbandsteuer auch verfassungskonform gehandhabt werden kann: nämlich ohne den Staat und die Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen.
Infos zum besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe: kirchgeld-klage.info
Aufgenommen am 23.12.2018 mit Matthias, Nico und Neuketzer Jan.
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