80.1 Annegret Kramp-Karrenbauer und das Kopftuch

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AKK ruft an und meint, das Tragen von Kopftüchern bei kleinen Kindern habe mit Religion oder Religionsfreiheit nichts zu tun. In der Diskussion ergeht sich Jan in der irrationalen Wahnvorstellung, der Staat könne systematisch kompetente und charismatische LehrerInnen produzieren.

Aufgenommen am 19.05.2019 mit Matthias, Christian, Nico, Philippe und Jan.

Der Podcast kann hier abonniert werden, der Beitrag kann hier heruntergeladen oder direkt angehört werden:

Ein Live-Mitschnitt von Folge 80 ist unter http://mixlr.com/ketzerpodcast/showreel/ verfügbar. Oder hier.

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4 Antworten to “80.1 Annegret Kramp-Karrenbauer und das Kopftuch”

  1. user unknown Says:

    Mario Sixtus ist aus dem ÖR-TV wegen des elektrischen Reporters ziemlich bekannt, eine ziemlich ansprechende Produktion, wie ich finde, bzw. von Sixtus vs. Lobo.
    Auf Twitter ist er dafür bekannt jede Menge Leute zu blocken – mit Widerspruch setzt er sich ungern auseinander. Dass ihn jemand als links einordnet, wundert mich.

    Kopftücher – ach, das hatten wir schon länger nicht mehr! 🙂
    Ich schließe mich weitgehend Matthias an.
    Vielleicht kann man noch mal klären, was Religionsfreiheit ist. Meines Wissens ist das die Freiheit für sich eine Religion zu wählen. Wie man die ausübt oder ausdrückt, ist eine zweite Frage. In der Grundschule kann man das m.E. noch nicht mit den Schülern diskutieren. Ich finde es auch unerfreulich, wenn Mädchen von zu Hause zum Kopftuchtragen verpflichtet werden. Noch ärger, wenn in der Klasse die Kinder sich gegenseitig danach beurteilen und sozialen Druck ausüben. Gegen das Kopftuch vorzugehen ist aber kaum möglich. Die nachweisbare Einschränkung durch das Kopftuch ist gering. Die Motive sind vielfältig und nicht nachzuweisen.

    • Skydaddy Says:

      Vielen Dank für die Infos.

      Das mit der Religionsfreiheit ist eine gute Idee. Ich hatte gerade neulich noch mal im Grundgesetz und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nachgeschaut. In Deutschland wird aus der Religionsfreiheit gerne eine Pflicht oder Erlaubnis des Staates abgeleitet, religiöse Betätigung zu fördern. (Solange sie genehm erscheint.) Tatsächlich besagen GG und AEMR allerdings nur, dass die Religionsausübung nicht gestört werden darf und dass niemand wegen seiner Religion benachteiligt oder bevorteilt werden darf.

  2. user unknown Says:

    Noch eins, paraphrasiert, Christian:
    „Wenn wir schauen, was für mentale Fähigkeiten Frauen und Männer unterscheiden, dann ist da nichts“.

    Also im Mittel unterscheiden sich Männer und Frauen auch mental erheblich. Gibt es eigentlich Säugetiere, die sich nicht über 2 Geschlechter sexuell fortpflanzen? Das wäre schon merkwürdig bei all den anatomischen und hormonellen Unterschieden zw. Mann und Frau, wenn nicht auch das Hirn im Laufe von Jahrmillionen Evolution Unterschiede, passend zur unterschiedlichen Aufgabenspezialisierung in der Fortpflanzung, entwickelt hätte. Hier im Gespräch zw. B. Arndt und J. Peterson ab ca. 28:30 thematisiert.

  3. Hat-kein-Hirn Says:

    Seit wann ist eigentlich Islam eine Rasse? Da werden doch zwei Sachen in einen Topf geworfen die gar nichts mit einander zu tun haben?!

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