Wer sichergehen will, dass er nächstes Jahr keine Kirchensteuer zahlen muss, muss dieses Jahr noch seinen Kirchenaustritt erklären. Das gilt insbesondere für Berufsanfänger, Wiedereinsteiger und Leute, die eine hohe Einmalzahlung (Abfindung) erwarten. Und zwar auch dann, wenn nur der Ehepartner Kirchenmitglied ist – wegen des besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe.
Aufgenommen am 11.11.2018 mit Matthias, Christian und Nico.
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Schlagwörter: Abfindung, besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, Ketzer 2.0, Ketzerpodcast, Kirchenaustritt, Kirchensteuer, Kirchensteuerpflicht, Reuemonat
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