Wer nächstes Jahr keine Kirchensteuer zahlen will, muss dieses Jahr noch seinen Kirchenaustritt erklären – selbst, wenn er erst Ende nächsten Jahres Einkommen erzielt. Denn die Kirchensteuer wird auf das Jahreseinkommen berechnet. Das betrifft auch glaubensverschiedene Ehen, bei denen nur ein Partner Kirchenmitglied ist.
(Aufgenommen am 29.10.2017 mit Matthias und Christian.)
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