Albert Voß ist wegen seiner Sprüche verurteilt worden. Die CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein fordert Schweinefleisch in öffentlichen Kantinen, Schulen und Kitas.
(Aufgenommen am 06.03.2016 mit Matthias, Christian und Nico.)
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Ein Live-Mitschnitt der kompletten Folge 47 ist unter http://mixlr.com/ketzerpodcast/showreel/ verfügbar. Oder hier.
Schlagwörter: Albert Voß, Blasphemieparagraf, Gotteslästerungsparagraf, Ketzer 2.0, Ketzerpodcast, Schweinefleischpflicht, Spruchtaxi.de, Verurteilung
2. April 2016 um 15:51 |
Strohmann bei Nico, als er sich ueber „der aufkl. sind grenzen gesetzt“ auslaesst.
Damit muss nicht gemeint sein, dass man NICHT ZUVIEL aufklaeren darf, sondern es kann einfach die ART UND WEISE des Aufklaerens gemeint sein.
Mir gefaellt im Allgemeinen nicht, wie sich ueber die betreffende Richterin geäußert wird, insbesondere Unterstellungen wie dass sie ihr Urteil danach ausrichten wuerde wie Medien damit umgehen.
A priori und in dubio pro reo sollte man doch davon ausgehen, dass die Juristin nach bestem Wissen und Gewissen versucht hat nach dem Recht, und möglichst fair zu urteilen, auch wenn einrm das Urteil nicht gefällt.
Zumindest solange, bis man konkretere Hinweise darauf hat, dass sie ihren Job nicht richig macht.
Denn wie auch bereits im Podcast gesagt wurde, ist das Grundproblem wohl eher der Paragraph selbst, nicht der betreffende Richter/in.
8. April 2016 um 17:41 |
De General hat vollkommen recht, auch wenn der Satz zur Begrenzung der Aufklärung zu appetitlich ist und regelrecht nur darauf wartet, verspeist zu werden.
Man könnte es folgendermaßen substituieren, ohne jeglichen Sachverhalt zu ändern: „der Handlung, welche zur Aufklärung führt, sind Grenzen gesetzt“.
Hier dürfte dann klar sein, dass eine gesellschaftlich gefährliche Form der Aufklärung unerwünscht ist und deshalb untersagt werden sollte. Zum Beispiel sollte man nicht mit einem Messer an der Kehle versuchen, die Meinung des Gegenübers zu verbessern und damit „aufzuklären“ 😉
Das einzigste Problem beim Spruchtaxi ist meiner Meinung nach die Verwechslungsgefahr zwischen einer (interpretierten/verneudeutschten) Aussage einer Person, und einer in unseren Breitengraden klar aufgefassten Anordnung z.Bsp. zur körperlichen Gewalt.
„Lasst uns die Papstsau umbringen!“, alleine dastehend (oder mit einem leicht übersehbaren Symbol zur Netzsuche) ist zweifelsfrei zu gefährlich. Insbesondere in Anbetracht der Fülle an Religioten in unserem Land.
Ein Satz wie „Das Denken eines Geistlichen gehört nicht zum modernen und aufgeklärten Deutschland des 21sten Jahrhunderts. Heute würde Luther übrigens folgendens sagen: ‚Lasst uns die Papstsau umbringen!‘. Solche Menschen sollten kein Idol sein!“, hingegen würde ich locker als Aufklärung durchgehen lassen. Zugegebenermaßen ein längerer Text, aber die Heckscheibe des Papamobils dürfte genug Raum für solche Sätze bieten 🙂
Die eigene Meinung zu einem öffentlichen Thema zu veröffentlichen, ob als Spruchform am Auto oder Podcast im Internet, sollte frei sein. Solange sie sich auch sachlich auf ein Thema beschränkt und nicht einen ad hominem als Ziel setzt. Der vorbeifahrende Leser sollte schon wissen, „weshalb“ ein solcher Satz da steht. Ansonsten ist er nach dem Lesen nicht schlauer, sondern eher mit einer Aufforderung konfrontiert, die wahrlich sozialgefährlich daherkommt und in der kürze der Lesezeit keine „Aufklärung“ darbringt.
10. April 2016 um 01:42 |
Falls die Richterin Herrn Voß‘ Sprüche als Aufruf zur Gewalt verstehen will, ist das eine Sache.
Das Urteil wg. §166 Blasphemie im Sinne von „Christen haben ein Anrecht auf ein Umfeld, das sie nicht fordert oder verwirrt“ ist hingegen ein fetter Skandal.
10. April 2016 um 12:51 |
http://www.n-tv.de/panorama/Gericht-urteilt-ueber-Spaghettimonster-Schild-article17405856.html
10. April 2016 um 12:53 |
http://www.n-tv.de/panorama/Kopfbedeckung-erlaubt-article3801011.html
3. Januar 2018 um 08:01 |
[…] zum Beispiel Albert Voß für sein Projekt spruchtaxi.de wegen Gotteslästerung angeklagt. Einen Beitrag dazu gabs im […]